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22.01.2011 Michael Grandt

Gefahr für Riester-Rente und Lebensversicherungen

Nach dem Willen der Bundesregierung soll in diesem Jahr der Garantiezins für Lebensversicherungen auf 1,75 Prozent sinken. Dann dürfen Riester-Renten nicht mehr staatlich gefördert werden. Doch es gibt noch weitere schlechte Nachrichten auf diesem Gebiet: Gerät eine Lebensversicherung in finanzielle Schieflage, dann kann sie ihren Kunden jetzt die Auszahlung verweigern, obwohl die Versicherungsnehmer weiter für ihre Policen zahlen müssen.

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen geförderte private Rente. Dabei wird garantiert, dass der Verbraucher am Ende der Laufzeit von seiner Versicherung mindestens so viel ausbezahlt bekommen muss, wie er an Beiträgen eingezahlt hat. Wenn – wie von BaFin und Bundesregierung geplant – der Garantiezins für Lebensversicherungen auf 1,75 Prozent abgesenkt wird (die Versicherungswirtschaft drängt auf zwei Prozent), dann liegt dieser unter der Inflationsrate. Eine 50 Jahre alte Frau, die einen neuen Vertrag abschließt und mit 65 Jahren in Rente geht, bekäme dann bei einem monatlichen Einzahlungsbetrag von 100 Euro nur noch 17.658 Euro ausbezahlt (ohne die nicht garantierte Überschussbeteiligung). Das wären dann 342 Euro weniger, als sie einbezahlt hat. Der Neuabschluss einer Riester-Rente ist demnach von diesem Jahr an nicht nur wirtschaftlich unsinnig, er darf auch vor dem Hintergrund der oben geschilderten Gesetzeslage nicht mehr durch staatliche Zuschüsse gefördert werden. Das alles ist in der Öffentlichkeit bislang noch völlig unbekannt.

Michael Grandt
Der Crash der Lebensversicherungen
vonMichael Grandt
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Dabei gibt es noch eine weitere schlimme Nachricht für die schon in Deutschland bestehenden Lebensversicherungen. Denn ein weithin unbekannter Paragraf des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlaubt einem Versicherer, Leistungen einzubehalten, wenn er selbst in finanzielle Gefahr gerät. Der Hammer: Die Versicherungskunden müssen aber trotzdem weiter Ihre Beiträge bezahlen. Niemals würde ein Versicherungsvertreter Ihnen diesen wichtigen Gesetzestext vorlesen …
Quelle: Kopp-Verlag