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Neu: Kostenfreie Mitversicherung, wenn Eltern etwa noch studieren
Durch eine gesetzliche Neuerung können Großeltern Enkel nun beitragsfrei in ihrer gesetzlichen Krankenkasse mitversichern. Wie das Apothekenmagazin Senioren Ratgeber berichtet, ist dies zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern des Kindes noch studieren und über die eigenen Eltern familienversichert sind. Früher konnten Großeltern dies nur, wenn sie überwiegend für des Unterhalt des Enkelkindes aufkamen. Quelle: Apothekenmagazin Senioren Ratgeber 12/2005

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